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   BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B   

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https://dejure.org/2014,17995
BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B (https://dejure.org/2014,17995)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B (https://dejure.org/2014,17995)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - B 6 KA 10/14 B (https://dejure.org/2014,17995)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertragsarzt - Rüge über Bewertung eines von ihm vorgelegten Attestes durch Disziplinarausschuss - Rechtsanwendung im Einzelfall

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertragsarzt - Rüge über Bewertung eines von ihm vorgelegten Attestes durch Disziplinarausschuss - Rechtsanwendung im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.01.2015)

    "Überstunden abfeiern" - nicht für Vertragsarzt

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Vertragsärztliche Tätigkeit kennt keine Überstunden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss gemäß den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die zitierte BVerfG-Rspr und zB BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss gemäß den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BSG, 03.07.2014 - B 6 KA 10/14 B
    Auch lediglich kursorische Hinweise ohne Durchdringung des Prozessstoffs reichen nicht aus (vgl BVerfG , DVBl 1995, 35) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 15 SO 134/14
    Im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch ein Rechtsmittelgericht bedürftig und fähig ist (statt aller Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn. 28 mit Hinweis auf die gleichlautende Vorschrift des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG; aus der Rechtsprechung des BSG hierzu stellvertretend den Beschluss vom 3. Juli 2014 - B 6 KA 10/14 B -).
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